Praxis für Logopädie
Corinna Schneider
Schanzenpforte 6
56068 Koblenz
0261-4030733
Heilmittelverordnung
Da die Sprach-, Sprech-,Stimm-, und Schlucktherapie als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung ist, sollten Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Arzt/in in Verbindung setzen.
Die Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden, vornehmlich sind dies Phoniater/innen, HNO-Ärzte/innen, Neurologen/innen, Kinderärzte/innen, Kieferorthopäden/innen Allgemeinmediziener/innern, Internisten sowie Hausärzten.
Wenn der Arzt eine logopädische Therapie empfiehlt und bereit ist Ihnen eine Heilmittelverordnung auszustellen, bringen Sie die Verordnung bitte zur ersten Behandlung mit.
Der Behandlungsbeginn der logopädischen Therapie darf nicht länger als 14 Tage dem Ausstellungsdatum des Rezeptes zurückliegen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Die Kosten
Für Kinder unter 18 Jahren fallen keine Rezeptgebühren an.
Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes und die Verordnungsgebühr von 10 Euro.
Wenn sie von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind, werden die kompletten Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Bei bestimmten Einkommensgrenzen oder chronischen Erkrankung besteht die Möglichkeit der Befreiung von Rezeptgebühren durch die Krankenkasse.
Privat versicherte Patienten
Auch Sie als Privat Patient sollten sich zu Beginn mit Ihrem Arzt in Verbindung setzten und anschließend benötigen Sie ebenfalls ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes.
Die Versicherungen erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife, fragen Sie zuvor Ihren Logopäden nach den Kosten und besprechen Sie dies mit Ihrer Privatenkrankenkasse.


